AGB
AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Vertragsgegenstand
Hiermit werden zwischen Thiemo Nass und dem Kunden folgende verbindliche Vereinbarung getroffen, die für alle künftigen Trainingseinheiten (im Studio, im Freien, im Büro, zu Hause etc.) gelten, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde akzeptiert mit dem Erwerb von Trainings- und Kurseinheiten bei Thiemo Nass diese AGB.
2. Terminvereinbarung / StornierungPerformance Coaching:
a) Alle Terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Vereinbarung, diese vereinbarten Termine gelten als verbindlich. Trainingszeiten: Montag bis Sonntag: 06:00 – 23:00 Uhr und nach Vereinbarung
b) Terminänderungen und Terminabsagen müssen telefonisch, oder rechtzeitig per SMS, WhatsApp oder Email erfolgen.
c) Stornierung: Durch eine Absage oder kurzfristige Änderung des Trainingstermins innerhalb von 24 Stunden vor dem Trainingstermin durch den Kunden, wird die Trainingseinheit voll berechnet und nicht gutgeschrieben. Gutschriften oder Trainingsterminverschiebung liegen hierbei unter Vorbehalt von Thiemo Nass. Durch eine Absage des Kunden sind bereits entstandene Fahrtkosten und dergleichen in jedem Fall vom Kunden zu tragen.
d) Nichterscheinen zum Trainingstermin: Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird das Honorar für eine Trainingseinheit voll berechnet, bzw. die Trainingseinheit gebucht und nicht gutgeschrieben. Es können somit keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
e) Krankheit – Wird eine bezahlte Trainingseinheit im Voraus nachweislich wegen Krankheit abgesagt, kann sie zu einem anderen Termin innerhalb 6 Wochen nach Ende der Krankheit nachgeholt werden. Bereits entstandene Fahrtkosten und dergleichen sind aber in jedem Fall vom Kunden zu tragen.
3.Dauer der Trainingseinheiten
Alle Trainingseinheiten dauern in der Regel 60min. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.
4. Außentermine bei Schlechtwetter
Sobald ein Termin feststeht und zu diesem Zeitpunkt schlechtes Wetter herrscht, kann der Termin durch Thiemo Nass abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Bei schweren Unwettern die Leib und Leben gefährden, kann der Termin von Thiemo Nass und dem Kunden auch ohne 24h Regel, kurzfristig Storniert werden.
5.Vergütung und Kosten Personal Training:
a) Das Erstgespräch ist kostenfrei. (Es dauert in der Regel 45 – 60 min.)
b) Das Honorar für alle Trainingseinheiten ergibt sich aus dem kostenlosen Erstgespräch/Beratung.
c) Die jeweilige Trainingseinheit ist zu bezahlen, wenn nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird. Bei Gutscheinen gilt die Trainingseinheit bei einem durch den Kunden versäumten Termin in jedem Fall als abgeleistet. Weitere Erstattungen können in Einzelfällen nur auf Kulanzbasis gewährt werden.
d) Die Kosten sind, je nach Vereinbarung, im Voraus oder nach geleisteten Trainingseinheiten in Bar, oder per Überweisung zu begleichen. Der Kunde erhält eine Rechnung.
e) Kosten für Ärztliche oder physiotherapeutische Behandlungen, Warenkäufe (Bekleidung, Ausrüstung etc.), Platzkarten, Eintrittsgelder, Leihgebühren, sind nicht in den Preisen für die Trainingseinheiten enthalten. Diese Kosten werden nach den Zahlungsmodalitäten der Kooperationspartner, Beziehungsweise gesondert verrechnet. Es werden keine Kosten von Thiemo Nass übernommen.
6.Unverbindlichkeit von Empfehlungen
Alle Empfehlungen von Kooperationspartnern sind unverbindlich. Die Haftung für eventuelle Schäden, die durch Kooperationspartner von Thiemo Nass entstehen, sind ausgeschlossen.
7.Sporttauglichkeit
a) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er für alle sportlichen Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Training von Thiemo Nass, eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Kunde, sportgesund zu sein. Weiterhin versichert der Kunde, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten. (Dazu gehören ins-besondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten). Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sollten sofort berichtet werden. Der Kunde verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen.
b) Alle Fragen zum derzeitigen / bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen
8.Haftung und Versicherung
Die Teilnahme an den Trainingsterminen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für durch den Trainer verursachte Schäden kommt nur im Falle von nachweislich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Betracht. Dies gilt für Unterrichts- und Trainings-stunden, Trainingspläne (auch die verwendeten Datenträger), Beratungen, Leistungstests, Vorgaben für Wettkämpfeund alle übrigen Leistungen. Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf direktem Wege von und zur Trainingsstätte ist Sache des Kunden. Thiemo Nass schließt dafür jegliche Haftung aus. Dieser Punkt entspricht einer Haftungsfreistellung.
9.Vereinbarungen und Datenübertragungen
Der Kunde erkennt beiderseitige Absprachen und Vereinbarungen als verbindlich an. Dies gilt bei Verständigung über alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax, E-Mail und dergleichen. Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung) einer der Vertragspartner nichterreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene rückbestätigte Vereinbarung. Leistungen, die auf Grund von Übermittlungsfehlern nicht oder nur teilweise erbracht werden können (z.B. über das Internet) müssen vom Kunden schnellstmöglich reklamiert werden (bei Feststellung des Mangels), damit die Möglichkeit der Nachbesserung besteht.
10.Salvatorische Klausel
„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.“
Als Gerichtsstand wird die Landeshauptstadt Stuttgart vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 01.01.2020